Schiedsrichter-Newsletter 3

Mirko Humme – Behringstraße 12 – 35410 Hungen – E-Mail: schiedsrichterreferent@hsv-bezirk3.de

Liebe Schachfreunde, anbei erhalten Sie den 3. Newsletter des Schiedsrichterreferenten.

Mit freundlichen Grüßen
Mirko Humme, 13.05.2005


Das Protestwesen

a) Falls die gegnerische Mannschaft bei einer Entscheidung des Turnierleiters Protest einlegt, wie hat der Protest inhaltsmäßig auszusehen und in welcher Form?
b) Was hat der Turnierleiter bei einem Protest zu tun?
c) Bei wem ist der Protest einzureichen?
d) Welch weiteren Rechtsmittel gibt es
e) Welche Kosten sind damit verbunden?
f) Wer darf Protest einlegen?

Generell ist zu unterscheiden, ob es sich bei einem Protestfall um ein Turnier bzw. Wettkampf auf Bezirksebene (Bezirksoberliga bis Kreisklasse, Jugendliga, Turniere wie z.B.: Bezirks-Einzelmeisterschaften, 4er Mannschaftspokalturnier usw.) handelt. Hier finden wir in den Fällen a) bis f) eine Antwort in der Bezirksturnerordnung. In den Fällen, wie z.B.: Gießener Stadtmeisterschaft ist der Turnierleiter erste und letzte Instanz zugleich. Findet ein Protestfall z.B.: bei einer deutschen Jugendstadtmeisterschaft (Hier gilt die Turnierordnung der DSJ), bei Mannschaftskämpfen oberhalb der Landesliga (Hier gilt die Turnierordnung des HSV) oder bei Bundesligawettkämpfen (Hier gilt die Turnierordnung des DSB) statt, müssen hier die jeweiligen Bestimmungen beachtet werden. Ich beschränke mich hier nur auf Fälle auf Bezirksebene und beziehe mich auf die neue Turnierordnung.

Zu a)
Der Protest richtet sich gegen eine Entscheidung eines Wettkampfleiters oder Beauftragten eines Turnierleiters. Über den Protest entscheidet der Turnierleiter. Formloser Protest gegen diese Entscheidung (Sprich: Uhr anhalten, um einen Regelverstoß reklamieren zu können) ist sofort möglich, hat jedoch keine aufschiebende Wirkung (z.B.: die Endspurtphase); auf Weisung des Wettkampfleiters muß weitergespielt werden.

Was den Protest anbelangt, so muß man sich davon überzeugen, daß die fragliche Entscheidung (Verstoß gegen Fide-Regeln) auch zugelassen wird. Der Protest muß also begründet sein mit der Nennung des Protestgrundes. Damit soll verhindert werden, daß der Turnierleiter mit Anträgen von Prozeßhanseln überflutet wird.

Zu b) und c)
Förmlicher Protest ist möglich binnen einer Woche nach bekanntwerden des Protestgrundes, und ist beim Turnierleiter einzulegen, der innerhalb von drei Wochen nach Erhalt entscheidet. Nach Beendigung eines Turniers können Proteste nicht mehr erhoben werden.

Der Turnierleiter wird dann in der Regel von sich aus die Beteiligten anschreiben und um weitere Informationen bitten. Dieses kann natürlich entfallen, wenn er selber vor Ort war. Der Turnierleiter entscheidet gemäß dem vorliegendem Falle nur nach den Fide-Regeln und/oder nach der Turnierordnung. Liegt ein solcher Verstoß vor, kann er Sanktionen gemäß Punkt 5 der Turnierordnung aussprechen.

Achtung: Nach den Fide-Regeln gibt es nur einen einzigen Grund, wonach sich der Turnierleiter nicht mit einem Protestfall beschäftigen muß:

Gegen Entscheidungen des Schiedsrichters über eine Remis-Reklamation in der sogen. Endspurtphase gibt es kein Rechtsmittel, vgl. hierzu Art. 10.2 d) der Fide-Regel!

Zu d)
Die Turnierordnung kennt mit dem Beginn der neuen Saison nur noch die Beschwerde. Diese ist binnen zwei Wochen nach Erhalt der Entscheidung des Turnierleiters möglich. Der Turnierleiter nimmt die Beschwerde entgegen und leitet diese dem Turnierausschuß weiter, der seine Entscheidung vorzugsweise nach mündlicher Verhandlung treffen soll. Bei Entscheidungen des Turnierausschusses sind die Stellungnahmen des zuständigen Turnierleiters und der Beteiligten zu berücksichtigen. Zu einer mündlichen Verhandlung können die Beteiligten eingeladen werden. Die Entscheidung des Turnierausschusses ist endgültig!

Zu e)
Die Rechtsmittel sind gebührenpflichtig. Ein Protest kostet 20,- und eine Beschwerde 40,- Euro. Die Gebühren sind an den Kassenwart zu bezahlen. Wird dem Protest oder der Beschwerde stattgegeben, wird die Gebühr zurückerstattet.

Zu f)
Dies ist nach der Bezirks-Turnierordnung nicht geregelt. Diesen Protest kann der beteiligte Spieler, sein Mannschaftsführer und auch der Verein einlegen. Auf jeden Fall ist die Schriftform zu wahren, der Protestführer muß also unterschreiben.


Schiedsrichter-Newsletter 3 im Word-Format