Schiedsrichter-Newsletter 8

Mirko Humme – Behringstraße 12 – 35410 Hungen – E-Mail: schiedsrichterreferent@hsv-bezirk3.de

Liebe Schachfreunde,

anbei erhaltet ihr den 8. Newsletter.

In diesem Newsletter werden die Schiedsrichter, im folgenden stets Wettkampfleiter genannt, auf ihre Aufgaben hingewiesen. Da dieses Gebiet breit gefächert ist, beschränke ich mich hier zunächst einmal das Vorwort der Fide-Regeln sowie auf das sogen. Hausrecht.

<<< Die Schachregeln können weder alle Situationen erfassen, die sich im Laufe einer Partie ergeben können, noch können sie alle administrativen Fragen regeln. In Fällen, die nicht durch einen Artikel der Schachregeln genau geklärt sind, sollte es möglich sein, durch das Studium analoger Situationen, die von den Schachregeln erfaßt werden, zu einer korrekten Entscheidung zu gelangen. … >>>

Punkt 3.14.1 der Bezirks-Turnierordnung Lahn-Eder sagt z.B.:, daß der gastgebende Verein für ein geeignetes Spiellokal und ausreichendes Spielmaterial zu sorgen hat. Für ein ausreichendes Spielmaterial zu sorgen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für den Gastgeber.

Für ein geeignetes Spiellokal zu sorgen, ist natürlich einfach gesagt. Was bedeutet das konkret für den Gastgeber? Z.B.:

  • Sofern es sich bei dem Spiellokal um eine Gemeinde-Einrichtung wie Mehrzweckhalle oder Stadthalle handelt, ist es hilfreich, hier bei der Gemeinde anzufragen, daß hier keine andere Veranstaltung stattfindet;
  • es sollten natürlich auch sanitäre Einrichtungen vorhanden sein;
  • eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung wie die Veranstaltung eines Karnevalsvereins, bunten Nachmittags oder türkische Hochzeit ist für Schachspieler keinesfalls akzeptabel; hier ist der Gastgeber immer in der Pflicht, für geordnete Wettkampfbedingungen zu sorgen.
  • Hier hat der Wettkampfleiter, welcher im Bezirk Lahn-Eder der Mannschaftsführer des Gastgeber-Vereins ist, eine hervorgehobene Stellung.

    Neben dem eigentlichen Recht, einen Strafenkatalog auszusprechen und den Wettkampf zu überwachen, hat er auch die Pflicht, gem. Art. 13.2 im besten Interesse des Wettkampfes zu handeln, für durchgehend gute Spielbedingungen zu sorgen und daß die Spieler nicht gestört werden.

    Exemplarisch nenne ich hier das sogen. Hausrecht. Es ist unerheblich, ob es sich hier um einen Mannschaftswettkampf oder um eine Veranstaltung des jew. Bezirkes, dem HSV oder DSB handelt. Das Prinzip lautet: Mannschaftswettkampf = Wettkampfleiter; sonstige Veranstaltungen = der Turnierleiter bzw. sein Beauftragter, oder bei Ligaspielen auch ein nationaler Schiedsrichter!

    Dieser Wettkampfleiter hat laut Turnierordnung 4.2.2 des Bezirkes 3 alle wettkampfrelevanten Entscheidungen zu treffen. Diese sind bindend.

    Wie ist z.B. zu handeln, wenn während des Wettkampfes externe Störungen auftreten?

    • Bei externen Störungen darf der Wettkampfleiter einem der Spieler oder auch beiden zusätzliche Bedenkzeit gewähren;
    • Zuschauer, die sich nicht an die Weisungen des Wettkampfleiters halten, z.B. störende Telefonate, den Alkoholkonsum oder lärmendes Verhalten zu beenden oder Tips verteilen, können nach Ermahnung des Turnierareals verwiesen werden. Dies betrifft auch Spieler, die sich in Partien oder in einer anderen Weise einmischen, siehe hierzu Art. 13.7a).
      <<< Anmerkung hierzu in eigener Sache: In anderer Weise würde ich z.B. so definieren, daß den Weisungen des Wettkampfleiters nicht Folge geleistet wird, z.B. d Tips abgegeben zu unterlassen oder auch ungebührliches Verhalten gegenüber dem Wettkampfleiter oder Gegenspieler. Ein weiterer Fall wäre z.B. gegeben, wenn mehrere Spieler und Zuschauer alkoholische Getränke in das Turnierareal einbringen, um einen Aufstieg zu feiern. Hier sollte der Wettkampfleiter dieses sofort unterbinden, bei Weigerung sind die Zuschauer des Turnierareals zu verweisen, sollten sich Spieler weigern, greift hier Art. 13.4 d) Der Verlust der Partie. >>>;
    • Sollten sich Störungen während eines Mannschaftswettkampfes ereignen, z.B. durch Feierlichkeiten, Chorproben, so kann der Gastgeber-Verein angehalten werden, für ein geeignetes Spiellokal zu sorgen. Das kann natürlich noch während einer Schachpartie erfolgen. Wäre der Gastgeber-Verein dazu nicht in der Lage, so können die Spieler des Gastgeber-Vereins mit dem Verlust der Partie belangt werden. Hierzu zählen nicht, beendete Partien. Laut den Fide-Regeln ist eine Partie durch Matt, Aufgabe oder Remis entschieden. Danach eintretende Störungen sind von den Ausgängen der Partien unabhängig.
    • Um ein englisches Wortspiel zu nennen, der Wettkampfleiter ist „King of the ring“! Es ist egal, ob

      • im Bezirk Lahn-Eder der Gastgeber-Verein z.B. Hungen oder Gießen lautet, der Wettkampfleiter hat das Sagen;
      • bei Bezirksveranstaltungen wie Bezirkseinzelmeisterschaft der Ausrichter z.B. Wetzlar heißt. Hier hat der Turnierleiter oder ein sonstiger Beauftragter das Sagen.

      Parallelen zum Fußball sind zwar zufällig, aber auch hier hat der Schiedsrichter im Fußball das Recht, Strafen auszusprechen, ggf. Störer des Sportplatzes zu verweisen. Auch ein Abbruch der Partie im Fußball ist bei Störungen möglich. Genauso ist es auch im Schach. Besonderheiten können entweder auf der Spielberichtskarte vermerkt oder schriftlich an den Turnierleiter weitergeleitet werden.

      Ich möchte darauf hinweisen, daß bei jeden Entscheidungen des Mannschaftsführers neben den Kenntnissen des Regelwerks auch ein Maß an Fingerspitzengefühl gegeben sein muß. Objektiv, sachlich und fair sollten die Stichpunkte lauten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Mirko Humme, 04.12.2005
      Schiedsrichterreferent


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