Schiedsrichter-Newsletter 5

Mirko Humme – Behringstraße 12 – 35410 Hungen – E-Mail: schiedsrichterreferent@hsv-bezirk3.de

Liebe Schachfreunde,

Aus aktuellem Anlaß erhaltet ihr den 5. Schiedsrichter-Newsletter. Dieser befaßt sich mit den auf der JHV geänderten Turnierordnungspunkt 3.16.1. Es handelt sich konkret um die Regelung des bei uns außer Kraft gesetzten § 12.2b, welcher das Mitbringen eines Handys bzw. deren Benutzung mit Partieverlust sanktioniert. Hierbei habe ich am 15.06.2005 Kontakt mit den Turnierleitern der anderen Schachbezirke des Landes Hessen aufgenommen, um zu erfahren, ob diese ihre Turnierordnungen ebenfalls modifiziert haben. Außer von Schachfreund Hans-Dieter Post (Bezirk 5 und Paßstellenleiter HSV) bekam ich keine Antwort. Die Korrespondenz erstreckte sich auf den 15.06. und 16.06.2005.

Ich bitte alle Schachfreunde, die Vereinskameraden hier über diese weitreichende Entwicklung zu informieren

Aber lest selbst:

Mirko Humme:

Betr.: Anwendung der Fide-Regeln in den Bezirken des hessischen Schachverbandes (Art. 12.2 b, Handy-Verbot) Liebe Schachfreunde, ich möchte hiermit eine Anfrage an die hessischen Schachbezirke starten, ob die Turnierordnungen eine Ausnahmeregelung für das Handy-Klingeln vorsehen. Die Turnierordnung des Schach-Bezirkes Lahn-Eder hat hier für den Fall des Handy-Klingelns folgende Regelung vorgesehen: 3.16.1 Für alle Turniere und Wettkämpfe gelten die Bestimmungen des Weltschachverbandes (Fide) mit Ausnahme des Artikels 12.2 b der Fide-Regel. Mich würde von daher interessieren, ob die anderen Bezirke hier ebenfalls schon Ausnahme-Regelungen eingeführt haben, ob es in den Bezirken schon zu Streitfällen während einer Schach-Partie kam und wie dort verfahren worden ist. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hans D. Post:

Werte Schachfreunde,

ich kann Ihnen versichern das Zusätze in der Form: „es gelten die FIDE-Regeln, außer Artikel ….“ nicht zulässig sind, wenn diese Turniere sowohl für eine ELO- aber auch für eine DWZ Auswertung in Frage kommen sollen!

In weiterer Konsequenz ist es meiner eigenen Einschätzung nach mit hoher Wahrscheinlichkeit so, das auch die Qualifikationen, die in Turnieren mit solchen Ausschlußzusätzen gespielt werden, nicht anerkannt werden würden.

Doch dazu mögen sich die Verbandsturnierleiter noch separat äußern. Und um auch diese Thematik aus anderer Sicht zu durchleuchten: natürlich kann nicht verhindert werden, das Beschlüsse verabschiedet werden, die gar nicht hätten gefasst werden dürfen/können/sollen oder schlichtweg auch sinnlos sind. In den sechziger wurde im Vorstand des Bezirkes Frankfurt zum Beispiel der Beschluß gefasst, das „ab sofort keine Fehler mehr gemacht werden!“

Aber es kann und wird nicht so sein, das ein aus Unkenntnis oder Fehleinschätzung gefasster Beschluss alle übergeordneten Gremien, in letzter Konsequenz auch die FIDE, dazu zwingen könnte, sich daran zu halten.

Noch eine abschließende persönliche Bemerkung: sicherlich hat jeder so seine Meinung zu 12.2 („Handy- Artikel“, der wesentlich weitreichender und umfassender ist als der Name es vermuten läßt), meiner Meinung nach gehört das nicht in die FIDE Regeln. Aber es steht nun mal drin, und auch nach fast zwanzig Jahren als Turnierleiter im Bezirk Frankfurt würde ich nie die Empfehlung abgeben wollen, dieses per Beschluß aufzuheben. Es sei denn durch die FIDE selbst. Aber das der Weg bis zur General Assembly weit ist, kann nicht als Ausrede herangezogen werden und mit anderen Hebeln gearbeitet werden. Das wird erst Recht auf dem Rücken der Spieler ausgetragen!

Gruß,
Hans D. Post

Mirko Humme:

Guten Tag Herr Post,
vielen Dank für ihre Antwort. Ich hätte aber doch noch eine Frage, die von erheblicher Bedeutung ist: Wie würde es sich denn verhalten, wenn jetzt ein Turnier oder Mannschaftswettbewerb ausgetragen wird, das bzw. der nicht den Regeln nach durchgeführt worden ist. Konkret, Aufsteiger aus der Bezirksoberliga Lahn-Eder in die Landesklasse? Verliert dieser das Recht auf den Aufstieg?

Des weiteren würde mich interessieren, ob nach den Bestimmungen des HSV ein Schachbezirk sogen. Durchführungsbestimmungen erlassen kann, der ausweichende Regelungen zulassen könnte? Ihren Worten nach Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Mirko Humme

Hans D. Post:

Werter Schachfreund,

vielen Dank das Sie mir die Gelegenheit zur Präzisierung geben! Nach Rücksprache mit einem Mitglied der Regelkommission der FIDE, dem Schiedsrichterobmann des DSB und nicht zuletzt wegen meiner eigenen Meinung als dienstältestes Mitglied der Wertungszentrale des Deutschen Schachbundes kann ich Ihnen versichern, das die Einhaltung der FIDE Regeln in Gänze(!), d.h. ohne Einschränkung, zur Anwendung kommen müssen! Eine Einschränkung führt definitiv dazu, das das gesamte Turnier nicht ausgewertet werden wird; weder ELO, falls angestrebt und keinesfalls DWZ!

Ich will nicht die Entscheidung meiner Kollegen vorwegnehmen. Aber Turniere, die nicht gemäß den FIDE-Regeln gespielt werden oder worden sind, werden nicht als Qualifikation für übergeordnete Ebenen herangezogen werden können!

Das betrifft insbesondere auch die von Ihnen unten beschriebenen Fälle! Sicherlich können in den Bezirken abweichende Regelungen vereinbart werden, jedoch sind dabei insbesondere einige Regeln aus der Hessischen Turnierordnung nicht außer Kraft zu setzen!

Und das gilt für die FIDE Regeln insbesondere. Ich kann Sie alle im Namen Ihrer Schachfreunde in den Bezirken nur bitten, diese Tatsachen so zu verbreiten und die Funktionäre entsprechend zu beraten!

Sie haben übrigens selbst kompetente Ansprechpartner in Ihren Bezirken, das sind zum Beispiel die Nationalen Schiedsrichter, die Ihnen auf Anfrage den Sinn der Einhaltung und damit Vereinheitlichung der Basisregeln des Schachs vor Augen führen können. Nehmen Sie auch diese Gelegenheit wahr und lassen Sie sich selbst beraten!

Gruß
Hans D. Post
Mitglied der Wertungszentrale Deutscher Schachbund

Mirko Humme:

Guten Abend Herr Post,

besten Dank für die Klarstellung; auch für die Korrespondenz mit den anderen Bezirks-Turnierleitern. Ich würde diesen Schriftverkehr gerne als Anlaß nehmen, diesen im Rahmen meines monatlichen Schiedsrichter-Newsletters, zu veröffentlichen. Ihre Erlaubnis vorausgesetzt. Damit andere Schachfreunde im Bezirk von den Konsequenzen unterrichtet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Mirko Humme

Hans D. Post:

Werter Schachfreund Humme,

gerne können Sie mich in diesem Zusammenhang zitieren, bitte aber nochmals aus Respekt vor den Kollegen aus dem Verbandsvorstand, die für die Turnierordnungsangelegenheiten zuständig sind, auf deren Stellungnahme zu warten.

Für den Bereich der DWZ sind aber meine Angaben als verbindlich zu betrachten.

Gruß
Hans D. Post


Anmerkung hierzu in eigener Sache::

Wie Sie der letzten Nachricht von Herrn Post entnehmen können, sollte hier auf eine Stellungnahme seiner Vorstandskollegen aus dem HSV gewartet werden. Der HSV wird sich auf seiner erweiterten Vorstandssitzung im Oktober mit dem Sonderfall Bezirk 3 befassen. Die Drohung von Herrn Post ist mehr als eindeutig, deshalb kann bis zum Oktober nicht mehr gewartet werden. Die Turnierordnung unseres Bezirkes ist für die Mannschaftskämpfe jeweils vom 01.09. bis 31.08. gültig. Die Konsequenzen kann sich jeder selbst ausmalen.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Humme, 27.06.2005
Schiedsrichterreferent


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